1. Das Profil der verfassenden Person
Ein Konto mit nur einer einzigen Bewertung, ohne Foto, gerade erst angelegt: Das allein ist kein Beweis, aber ein Hinweis. Schauen Sie, ob die Person auch andere Betriebe bewertet hat und ob das zusammenpasst.
2. Keine Zuordnung möglich
Der Name taucht in keinem Termin, keiner Rechnung und keiner Bestellung auf, und zum genannten Zeitpunkt war vielleicht sogar geschlossen. Das ist einer der stärksten Hinweise.
3. Auffällige Zeitpunkte
Mehrere 1-Stern-Bewertungen innerhalb weniger Tage, nachdem es Streit mit einem Mitbewerber, einem ehemaligen Mitarbeiter oder einer bestimmten Person gab. Häufungen ohne erkennbaren Anlass sind verdächtig.
4. Allgemeiner oder unpassender Inhalt
Sehr allgemeine Texte („Nie wieder, alle unfreundlich“), Beschreibungen, die nicht zu Ihrem Angebot passen, oder Details, die einen anderen Betrieb meinen. Echte Kunden erwähnen meist Konkretes.
5. Nur Sterne, kein Text
Auch Bewertungen ohne Text können unzulässig sein, wenn kein Kundenkontakt bestand. Sie fallen besonders bei kleinen Profilen ins Gewicht.
Was Sie tun können
Dokumentieren Sie die Hinweise mit Screenshots und Datum. Antworten Sie sachlich, ohne Vorwürfe. Lassen Sie die Bewertung prüfen. Mit der Firmensuche auf sternfair sehen Sie alle schlechten Bewertungen Ihres Profils auf einen Blick.
Kurz gefragt
Kann ich herausfinden, wer hinter einer Bewertung steckt?
In der Regel nicht direkt. Entscheidend ist, ob die Bewertung zulässig ist, nicht wer sie verfasst hat.
Reicht ein Verdacht für eine Löschung?
Ein Verdacht allein reicht selten. Belege wie fehlende Kundendaten machen den Unterschied.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.